Freitag, 21. Oktober 2011

Hat der Griff der GDSK in die Taschen der Importwaren-Empfänger von Waren aus China ein Ende?


Der Warenimport aus China hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Dabei sehen sich immer mehr Kunden, die privat importieren, Schwierigkeiten ausgesetzt. Bis die Ware beim Empfänger ist, gleicht es manchmal einem bürokratischen Hindernislauf. Dies ist besonders der Fall, wenn der Versender in China den Fracht Carrier EMS beauftragt. Sobald die Ware in Deutschland angekommen ist und zur Verzollung vorliegt, meldet sich dann in der Regel eine Firma, die sich GDSK nennt (Gesellschaft der Schnellkuriere). Diese Firma arbeitet mit der Firma EMS in China eng zusammen und übernimmt gegen Extrazahlung des Empfängers die Zollabwicklung. Beauftragt der Empfänger der Ware die Firma GDSK, seine Interessen wahrzunehmen, dann stellt die Firma GDSK in der Regel eine Rechnung in Höhe von 25,00 €.

Selbst für die kürzlich bekannt gewordene Möglichkeit der Selbstverzollung, dass der Empfänger der Ware in Deutschland eine Internet-Zollanmeldung beim Zoll selbst ausführen kann, verlangt die GDSK 4,50 € Gebühren. Im Internet häufen sich immer mehr die Beschwerden enttäuschter Warenempfänger, die die Vorgehensweise der GDSK nicht nachvollziehen können, da sie doch aus ihrer Sicht die Frachtkosten bei ihrem chinesischen Exporteur bereits bezahlt haben. Umso verwunderlicher ist es für die meisten Warenempfänger, dass die GDSK in Deutschland plötzlich auf den Plan tritt. Die GDSK schreibt jeden einzelnen Empfänger, der den Carrier EMS benutzt hat, an und teilt ihm mit, dass die Ware, auf die der Empfänger in Deutschland ja wartet, zur Verzollung in Deutschland angekommen ist. Sollte der Empfänger der Ware nicht auf das Schreiben der GDSK reagieren, so informiert die GDSK in ihrem Schreiben darüber, dass ab dem 7. Tag Lagergebühren von 7,50 € pro Tag anfallen und die Ware nach 20 Tagen ohne wenn und aber an den Absender in China zurückgesandt wird.

Die GDSK vermittelt den Eindruck, dass nur sie die Verzollung vornehmen kann oder die Papiere bei einer Selbstverzollung über das Internet an ihre Adresse geschickt werden müssen, die dann gegen eine Gebühr von 4,50 € von der GDSK beim Zoll vorgelegt werden.

Die Aussagen der GDSK scheinen im Widerspruch zu stehen mit den Aussagen des zuständigen deutschen Zolls in Frankfurt. Deshalb haben wir uns an den deutschen Zoll in Frankfurt gewendet und um Klärung des Sachverhalts gebeten. Der deutsche Zoll vertritt die Auffassung, – man höre und staune – dass der Empfänger der Ware in Deutschland NICHT die GDSK zur Zollabwicklung beauftragen muss. Schriftlich wurde uns mitgeteilt: „Eine Beauftragung der Firma GDSK durch den Empfänger der Ware ist in diesem Fall nicht notwendig.“

Im Klartext heißt das, jeder Empfänger, der Waren aus China importiert, bei denen der Warenverkäufer die Firma EMS in China beauftragt, muss aus zollrechtlicher Sicht NICHT die Firma GDKS zur Zollabwicklung beauftragen.

Weiter bedeutet es, dass jeder Empfänger in Deutschland online eine Selbstverzollung / Internetzollanmeldung unter

https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de

durchführen kann und nicht wahlweise die GDSK beauftragen oder die Sendung persönlich beim Zoll in Frankfurt verzollen muss.

Das Schöne daran ist, dass bei einer Selbstverzollung keine weiteren Kosten für die Verzollung entstehen, weder 25,00 € noch 4,50 €, welche die Firma GDSK den Kunden seit Jahren als Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellt. Vielmehr ist es so, dass die Firma GDSK dafür zu sorgen hat, dass die Warensendung nach erfolgter Selbstverzollung und der Freigabe durch den Zoll kostenlos dem Empfänger zugestellt wird.. Die Versandkosten bis zur Haustüre sind ja vom Käufer bereits beim Kaufvorgang bezahlt worden. Hier ist es natürlich angeraten, die Selbstverzollung umgehend nach Eingang des Briefes der GDSK durchzuführen, um Diskussionen mit der GDSK über mögliche Lagerkosten gar nicht erst aufkommen zu lassen. Über die rechtliche Lage, inwieweit die GDSK überhaupt berechtigt ist Lagergebühren zu erheben, wenn sie vom Empfänger der Ware gar nicht beauftragt wird, können wir leider keine Aussage abgeben.

Auch bei der Selbstverzollung / Internet-Zollanmeldung ist es nötig, den Ausdruck der Internet-Zollanmeldung unterschrieben und in doppelter Ausführung zusammen mit den nötigen Belegen schriftlich einzureichen.

Die Postanschrift des Zollamtes zum direkten Einreichen der Unterlagen für die Internetzollanmeldung ohne Einschaltung der Fa. GDSK lautet:

Hauptzollamt,
Frankfurt am Main Flughafen
Hahnstr. 68-70
60528 Frankfurt am Main

Die bei der Selbstverzollung evtl. anfallenden Einfuhrumsatzsteuerbeträge bzw. Zollbeträge sind selbstverständlich nach Aufforderung durch den Zoll an den Zoll selbst zu entrichten. Bei Warenwert unter 22,00 € für Privateinfuhren müssen weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollgebühren bezahlt werden. Erst bei Waren, deren Wert über 22,00 € liegt, fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Zollgebühren fallen erst bei einem Warenwert ab 150,00 € an. Hiermit ist genauestens vom Warenempfänger zu unterscheiden, zwischen 19% Einfuhrumsatzsteuer, die unserer deutschen Mehrwertsteurer gleich ist, und Importzöllen, die erhoben werden auf unterschiedliche Waren, um die Warenproduktion in Deutschland zu schützen. Die Zollgebühren können von 1% bis … % variieren.

Fazit:
Wer also in Zukunft keine Gebühren mehr an die GDSK bezahlen möchte, weder die 25,00 € noch die 4,50 €, unterlässt es dringendst, das Anschreiben der GDSK zu unterschreiben.

Die Unterschrift beinhaltet eine Beauftragung der GDSK, obwohl es in manchen Augen anders aussehen könnte. Durch die Unterschrift erkennt man rechtlich an, dass die GDSK mit der Verzollung der Ware in Deutschland eine Dienstleistung erbringt, für die sie Gebühren einfordern kann. Dies ist aber nicht nötig, denn jeder Empfänger der Waren aus China kann eine Selbstverzollung durchführen und die Unterlagen direkt an das Hauptzollamt in Frankfurt schicken. Auf dem Schreiben der GDSK befindet sich eine GDSK Nummer, die unbedingt bei der Selbstverzollung als Bezugsnummer auf dem Formular im Internet mit anzugeben ist. Wer also die Möglichkeit der Internetselbstverzollung nutzen möchte, begibt sich direkt auf die Internetseite des Zolls:

https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de

Wer sich damit schwertun sollte, weil ja doch einige Angaben abgefragt werden, hat hier die Möglichkeit sich zu informieren, wie der Selbstverzollungsantrag onlinemäßig auszufüllen ist:

http://www.blog.oscg.eu/tag/selbstverzollung/

Auf dem Blog von C. Geiger gibt es dazu ausreichend Hilfe.
Wer noch weitere Informationen über die genaue Warengruppe seiner Warensendung aus dem Warenverzeichnis des Zolls benötigt, kann sich hier unter folgendem Link kundig machen:

http://www.zolltarifnummern.de/

Spätestens nach Eingang des Briefes der GDSK beim Warenempfänger kann der Warenempfänger das Paket auch über die Website der GDSK verfolgen und überwachen, was damit passiert. Unter folgendem Link können sie mit der EMS Nummer, die sie ebenfalls aus dem Brief der GDSK entnehmen können, nach Klicken auf den Button „Sendungsverfolgung“ das Paket verfolgen.

https://www.gdsk.de/ger/index.html

Wer seine Meinung zur Vorgehensweise der GDSK in der Vergangenheit, berechtigt oder unberechtigt, kundtun möchte, kann sich unter folgenden Kontaktdaten ihrer Internetseite per Email oder Telefon direkt an sie wenden:

Gesellschaft der Schnellkuriere GmbH & Co KG
Dieselstrasse 27
D-49076 Osnabrück
Tel. 0541 / 91 14 60 – 0
www.gdsk.de
service.dus@gdsk.de

Nun wünschen wir jedem Warenempfänger eine erfolgreiche Einsparung der GDSK Gebühren. Falls Interesse an dem genauen Wortlaut auf unsere Presseanfrage besteht, haben wir die wichtigsten Auszüge aus der schriftlichen Stellungnahme des Hauptzollamtes Frankfurt als Information mit eingefügt.

Auszug aus Stellungnahme Pressestelle Hauptzollamt Frankfurt:


(…)
Bei Waren, deren Warenwert unter 22,- € liegt, die somit einfuhrumsatzsteuer- und zoll
frei sind, wird nach Prüfung des Selbstverzollungsantrages die Warensendung durch den Zoll freigegeben.

Eine Beauftragung der Fa. GDSK zur Zollabwicklung durch den Empfänger der Ware ist in diesem Fall nicht notwendig. Das Paket wird dann in der Regel durch den von der Fa. GDSK beauftragten Paketdienst kostenlos zugestellt,

da die Versandkosten bis zur Haustüre vom Käufer bereits beim Kaufvorgang bezahlt worden sind. Mit der Zollfreigabe ist der Vorgang für das Zollamt abgeschlossen. Für die weitere Abwicklung ist das Kurierdienstunternehmen zuständig.

Bei Waren, deren Wert über 22,- € aber unter 150,- € liegt, kann die Zollabfertigung ebenfalls direkt beim Zoll in Selbstverzollung durchgeführt werden. Nach Auslieferung der Ware wird dann ein Steuerbescheid an den Empfänger zugestellt. Hier wird der Empfänger der Waren aufgefordert, die anfallende Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Zollgebühren fallen in diesem Fall ebenfalls nicht an, da der Warenwert unter dem Zollfreibetrag von 150,- € liegt.

Eine Beauftragung der Fa. GDSK zur Zollabwicklung durch den Empfänger der Ware ist in diesem Fall ebenfalls nicht notwendig.

Der Regelfall ist die Barzahlung der Eingangsabgaben. Die Zollfreigabe der Sendung erfolgt grundsätzlich erst nach Entrichtung der Eingangsabgaben. Einer Zollfreigabe vor Zahlungseingang (bei Überweisungen) kann von der Zollstelle im Einzelfall zugestimmt werden, wenn u.a. der Betrag der Eingangsabgaben 500 € nicht überschreitet.

Ebenso heißt es in dem Schreiben der Pressestelle des Hauptzollamtes wörtlich:

„Die folgenden Unterlagen sind im Anschluss an die erfolgreiche online Übermittlung der ausgefüllten Internetzollanmeldung (IZA) in schriftlicher Form in zweifacher Ausfertigung einzureichen:

1. Unterschriebener Ausdruck der Internetzollanmeldung IZA

2.
Rechnung mit Inhalts- und Mengenangaben oder ein Nachweis über den Kaufpreis + Inhalt (z.B. PayPal-Bestätigung oder Bankauszug) oder Auszug aus dem Produktkatalog des Herstellers mit UVP und Produktabbildung + Aktuelle Internetpreisübersicht (z.B. Amazon, oder eBay ,oder sonstige Webshops)

3.
Der Frachtbrief ist ebenfalls vorzulegen, je nach Warenart und Einzelfall der Einfuhr können weitere Unterlagen wie z.B. Einfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnisse oder sonstige Unterlagen erforderlich sein.

Die Postanschrift des Zollamtes zum direkten Einreichen der Unterlagen ohne Einschaltung der Fa. GDSK lautet:

Hauptzollamt
Frankfurt am Main Flughafen
Hahnstr. 68-70
60528 Frankfurt am Main

(Stellungsnahme Pressestelle Hauptzollamt Frankfurt - Ende)


Kurzes How To Do
Wie kann der Warenempfänger eine Selbstverzollung / Internetzollanmeldung durchführen?

Für einen Standardfall, bei Sonderfällen bitte beim Zoll nachfragen.


1.
Bestellen in China

2.
Abwarten, bis das Schreiben der GDSK im Briefkasten liegt. Dann möglichst umgehend mit den nötigen Schritten für die Selbstverzollung beginnen.

3.
Die GDSK und die EMS Nummer dem Brief entnehmen, da sie für die Selbstverzollung, die Internet-Zollanmeldung, benötigt werden.

4.
Auf keinen Fall das Schreiben der GDSK unterschreiben und zurück schicken.

5.
Jetzt die Internetzollanmeldung (IZA) direkt online beim Zoll vornehmen, nicht bei der GDSK. Hier der Link:

https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de


6.
In der Internetzollanmeldung wird die GDSK-Nummer aus dem GDSK Brief als Bezugsnummer auf Seite 1 und nochmals auf Seite 3 unten als Art.-Nummer benötigt. Beim Ausfüllen des Formular der IZA sind die Buchstaben GDSK bei der GDSK Nummer wegzulassen und nur Ziffern einzutragen.

7.
Hilfestellung für das Ausfüllen der Internetzollanmeldung (IZA) gibt es hier:

http://www.blog.oscg.eu/tag/selbstverzollung/


8.
Alles online ausfüllen, ist beim ersten Mal etwas nervig und verwirrend, aber machbar. Dann 2x ausdrucken und unterschreiben.

9.
Belege über die Art und den Wert der Warensendung, Informationen über den Kaufpreis (PayPal Beleg, Überweisungsbeleg …) die Artikelbeschreibung von EBay oder dem Internetshop, ausdrucken und alles in doppelter Ausfertigung zusammen mit den zwei Ausdrucken der Internetzollanmeldung in einen Umschlag stecken und abschicken.

10.
Den ausreichend frankierten Umschlag dann mit der Bitte um Selbstverzollung direkt an den Zoll in Frankfurt schicken, NICHT an die GDSK. Postanschrift vom Zoll:

Hauptzollamt

Frankfurt am Main Flughafen

Hahnstr. 68-70

60528 Frankfurt am Main


11.
Jetzt mit Freude auf die Zustellung der bestellten Ware warten.

12.
Wenn möglich zur Sicherheit in den nächsten Tagen den Bearbeitungsstand des Paketes über die Website der GDSK mit Hilfe der EMS Nummer überwachen. Hier der Link:

https://www.gdsk.de/ger/index.html

13.
Sollte die GDSK sich in irgendeiner Weise kritisch melden, diese an kostenfreie Zustellung durch Zahlung der Versandkosten bei EMS erinnern, mit eventueller Fristsetzung.

14.
Nach Eintreffen des Pakets sich über die nicht an die GDSK gezahlten und gesparten Gebühren von 25,- € oder 4,50 € erinnern, und sich darüber freuen, und von dem gesparten Geld dem Partner vielleicht ein paar Blumen kaufen. ;-)


Alle Angaben sind unter Ausschluss jeglicher Gewähr.
© Pressevoice 2011


NACHTRAG vom 23.11.2011:

Heute, am 23.11.2011, erhielten wir von der Pressestelle des Hauptzollamtes in Frankfurt am Main-Flughafen die Mitteilung, dass bei dem vom Zoll an uns gerichteten Schreiben bezüglich der Möglichkeit der Selbstverzollung über das Internet ein Teil des Sachverhaltes außer Acht gelassen worden ist. Er regelt den Fall, dass der Zoll im Rahmen der Verzollung eine Beschauungsmaßnahme durchführen möchte. Dieses möchten wir hier gerne noch als Original-Zitat nachliefern.


Zitat aus dem Schreiben des Zolles:

"Art. 68 und 69 der VO (EWG) Nr. 2913/92 – Zollkodex (ZK) – i. V. m. Art. 239 ff VO (EWG) Nr. 2454/93 – Zollkodex – Durchführungsverordnung (ZK-DVO) – regeln die Rechte und Pflichten des Anmelders bzw. seines Vertreters und den Zollbehörden bei der Durchführung von Beschaumaßnahmen.

So verpflichtet Art. 69 Abs. 1 ZK i. V. m. Art 241 Abs. 1 ZK-DVO den Anmelder bzw. den von ihm benannten Vertreter die Waren an den Ort der Zollbeschau zu bringen und zur Vornahme aller für die Zollbeschau erforderlichen Tätigkeiten.

Art. 241 Abs. 2 gibt den Zollbehörden das Recht, im Falle einer Verweigerung der Teilnahme an der Zollbeschau bzw. der Verweigerung zur Benennung eines Vertreters für die Teilnahme durch den Anmelder, diesem eine Frist für die Teilnahme bzw. die Benennung zu setzen und bei Ablauf der Frist und dem Nichtnachkommen der Aufforderung der Zollbehörden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies bedeutet, dass die Zollstelle die Zollbeschau auf Kosten des Anmelders auch an einem anderen Ort durchführen kann. Dies ist jedoch dann als kostenpflichtige Amtshandlung außerhalb des Amtsplatzes entsprechend zu bescheiden."

Zitat Ende


Eine Beschauungsmaßnahme beinhaltet das Vorführen und Öffnen des Paketes durch einen bevollmächtigten Dritten im Beisein eines Zollmitarbeiters. Die Anzahl der vom Zoll angeordneten Beschauungsmaßnahmen sollen laut unseren Informationen beim gesamten Paketaufkommen am Frankfurter Flughafen im einstelligen Prozentbereich liegen.

In wie weit die GDSK rechtlich verpflichtet ist eine eventuell angeordnete Beschauungsmaßnahme kostenlos durchzuführen, können wir hier an dieser Stelle nicht eindeutig klären. Tatsache ist, bei Versand mit EMS aus China sind normalerweise Versandkosten für die Zustellung bis zur Tür des Empfängers bereits vom Absender bezahlt worden.

Wenn der Zoll eine Beschauung der Ware beantragen und deswegen mit Ihnen nach Abgabe der Internet Zollananmeldung direkt in Kontakt tritt, sollten Sie auf jeden Fall darauf regieren und die Sache mit dem Zoll klären. Natürlich haben Sie dann noch die Möglichkeit die GDSK bezüglich der Abwicklung einer Beschauungsmaßnahme auch direkt zu kontaktieren.


Alle Angaben sind unter Ausschluss jeglicher Gewähr.
© Pressevoice 2011

18 Kommentare:

Klaush hat gesagt…

I DID IT!

Nach einigem Hin und her ist es mir gelungen, wie hier beschrieben meine Sendung

OHNE BEAUFTRAGUNG der GDSK

direkt nach Hause zu bekommen.

DIE GDSK HAT VON MIR KEINEN CENT ERHALTEN.

In einem Anruf versuchte mich ein Zollmitarbeiter noch zu überreden die Sendung für 4,50 Euro durch die GDSK abfertigen zu lassen, obwohl ich die Selbstverzollung über das Internet bereits erledigt hatte und wie hier im Blog beschrieben die Unterlagen direkt an den Zoll geschickt hatte. Nach meiner strikten Weigerung die GDSK einzuschalten und noch einem Anruf von mir bei der GDSK ging es dann auf einmal auch anders.

GDSK und Zoll fanden sogar eine Lösung, die es ermöglichte, dass der Zoll die Ware begutachten konnte, alles ohne eine Beauftragung der GDSK, alles ohne irgendwelche Bearbeitungsgebühren oder Lagerkosten die ich an die GDSK bezahlen musste.

Jetzt habe ich die Warensendung kostenlos mit GLS zugestellt bekommen, und warte nun auf die Rechnung direkt vom Zoll über die fällige Einfuhrumsatzsteuer.
Nur Mut Leute lasst euch vom Zoll und der GDSK nur nicht einschüchtern!

NUR MUT LEUTE, LASST EUCH VOM ZOLL UND DER GDSK NUR NICHT EINSCHÜCHTERN; KÄMPFT FÜR EURE RECHTE!

Viel Erfolg
Klaus

siGGismallz hat gesagt…

geht auch per mail poststelle@hzaf-fhf.bfinv.de ich danke allen beteiligten !!!!

BoMcHaCcAlAcCa hat gesagt…

Erstmal dankeschön für dieses Verfahren!

Jedoch habe ich angst, dass wenn es unklarheiten gibt, dass die GDSK das paket nach Hong Kong zurückschickt oder dass die mir mit lagergebüren und den ganzen trallala drohen.

Wäre nett, wenn mal jemand schildern könnte, wie es vorgeht, wenn die die Formulare von der Online-Verzollung bekommen. Also ob die sich der Zoll ODER die GDSK meldet.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand das Gewissen ein wenig erleichtern könnte :)

Jan hat gesagt…

Hallo,

ich habe gestern alle benötigten Unterlagen wie hier beschrieben per Mail geschickt (Unterschrieben und eingescannt). Das kam zurück:

Zur Weiterbearbeitung Ihrer Internet-Zollanmeldung ist es erforderlich, dass
Sie die Daten zutreffend in der Online-Anwendung zur Internet-Zollanmeldung
erfassen und die Datenerfassung damit abschließen, dass Sie eine AT-I-Nummer
erzeugen. Den erzeugten Ausdruck der Zollanmeldung (2-fach) benötigen wir im
Original und mit Original-Unterschrift (nur postalisch). Bitte senden Sie
uns außerdem auch die weiteren benötigten Unterlagen (Frachtbrief, Rechnung,
etc.) zu.

Die Adresse lautet:

Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Postanschrift: Hahnstraße 68 - 70
60528 Frankfurt/Main

Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de (linke Seite, Stichwort:
Internet-Zollanmeldung)

Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Sendung im Lager der Fa. GDSK befindet
und die Zollstelle aus rechtlichen Gründen nicht berechtigt ist, der Fa.
GDSK Daten zu Ihrer Zollanmeldung zur Verfügung zu stellen. Für alle Fragen,
die die Lagerung, die Beförderung oder die Zustellung etc. betreffen, wenden
Sie sich bitte unmittelbar an das Lagerunternehmen.

Sie sind als Anmelder gemäß den Zollvorschriften gegebenenfalls auch zur
Durchführung (ggfs. durch einen Dritten) von eventuell angeordneten
Beschaumaßnahmen verpflichtet.



Also per Mail geht nicht!!!

Jenka007 hat gesagt…

Ich habe das auch gemacht!!!
So der Ablauf:
am 11.11 die Jacke aus China bei ebay gekauft.am 21.11 Brief von GDSK. Am desselben Tag Selbstverzollungsformular ausgefüllt,2 mal ausgedruckt und alle benötigten Unterlagen auch doppelt dazugelegt. 22.11 per Post an der o.g. Hauptzoll-Adresse abgeschickt,bei der GDSK angerufen, und mitgeteilt dass ich meine Sendung selber verzollen würde. Und dass alle Formulare direkt zum Hauptzollamt verschickt wurden. Es gab eine nette Dame am Telefon, die keinerlei darüber gemeckert hat.
Weiteres Steht bei der Sendungsverfolgung der GDSK:
Datum Zeit Route Ereignis
17.11.2011 Do 12:42 FLU Ihre Sendung ist eingetroffen
17.11.2011 Do 12:42 FLU Importabfertigung eingeleitet
17.11.2011 Do 12:42 FLU Ausnahme - Sendung konnte nicht abgefertigt werden
17.11.2011 Do 14:42 FLU Sie wurden/werden angeschrieben oder per eMail/Fax darüber Informiert,
dass uns noch Unterlagen zur Verzollung Ihrer Importsendung fehlen.
24.11.2011 Do 16:06 FLU Sendung wurde abgefertigt und kann weitergeleitet werden
25.11.2011 Fr 07:22 FLU Ihre Sendung hat unser Zolllager verlassen
25.11.2011 Fr 07:22 FLU Ihre Sendung wurde weitergeleitet
jetzt bin ich gespannt ob mein Päckchen bald bei mir ankommt.
Bis jetzt hat keiner bei mir sich gemeldet. Und ich bekam auch keine Rechnungen.

Jenka007 hat gesagt…

Und nun ist das Päckchen gestern angekommen! Ergebnis: 29 Euro Rechnung Zollgebühren. 0 Euro an GDSK!

BoMcHaCcAlAcCa hat gesagt…

Yeah :D

Heute stand der (freundlich gelaunte) postbote vor der tür. geliefert wurde mit gls.

ich musste der gdsk sagen, dass der zoll das paket übernimmt. die gaben mir als antwort einfach zurück, ich solle ihren zettel ausgefüllt zurückschicken. die haben mir sogar noch ein zweites formular geschickt (auf dem das selbe stand wie auf dem ersten).


aber nun hab ich endlich das paket und das auch, ohne einen eurocent zu zahlen. vielen vielen vielen herzlichen dank :)

caro hat gesagt…

O Happy Day!
Heute habe ich nach einigen Zitterpartien telefonisch erfahren, daß der Zoll meine Sendung freigegeben hat.
Das war mein erstes Mal und ohne diesen und den Blog von Herrn Geiger hätte ich es nicht geschafft. Den Tip bekam ich übrigens von einem der vielen sehr netten Mitarbeiter beim Frankfurter Zoll.
Vielen Dank für diese grandiose Hilfe!
Es war allerdings schwierig die richtige Telefonnummer für den Zwischenstand meiner Internetzollanmeldung herauszufinden- die auf der Zollwebside veröffentlichte Nummer für die Dienststelle 3302 war tagelang nicht besetzt.
Die richtige Nummer ist die: 069/69078372
So ich wünsche Euch allen viel Erfolg bei Eurem Chinaimport!
Seid gegrüßt

Caro

Holger hat gesagt…

Auch mich hat der Brief der GDSK bei einem Chinaimport ereilt. Bzw. hatte ich schon vorher in der Sendungsverfolgung die Ankunft bei der GDSK gesehen und mit denen aus dem Urlaub heraus telefoniert. Mir erklärte man die Möglichkeiten, auch die der Selbstverzollung. Mittlerweile? wird die ja auch im Anschreiben genannt mit Hinweis, die Internetzollanmeldung mit den Unterlagen direkt an das Zollamt zu senden. Wirklich weitergeholfen hat mir dann erst die Anleitung von Geiger und die Ausführungen hier. Durch die IZA hab ich mich mühsam und detailliert durchgekämpft. Vorgestern waren meine Unterlagen beim Zoll, heute Mittag ist die Lieferung bereits auf der Reise zu mir. Vielen Dank der Hilfe! Alle die Zweifel haben, traut Euch, das Geld kann man selbst "verdienen", bzw. muss es nicht einer Firma, die sich "dazwischenschaltet" in den Hals werfen!

briefkutscher hat gesagt…

Ich hab gestern auch Post von der GDSK erhalten.
In meinen Fall handelt es sich um eine Jacke aus China.
Da diese Jacke innerhalb von 5-7 Tagen geliefert werden sollte, dies aber nicht geschah, habe ich mir mein Geld (über die PlusCard GmbH) zurückgeholt.
Dies war letzte Woche.
Nun ist die Jacke in Deutschland und ich möchte sie nicht mehr.
Im Schreiben der GDSK gibt es unter Punkt C die Möglichkeit die Sendung nicht anzunehmen und eine kostenlose Rücksendung an den Absender zu beantragen.
Nur muss ich da auch unterschreiben....
Heißt das, ich muss die 25,59€ trotzdem bezahlen oder nicht?!
Kann mir bitte jemand Auskunft geben?!
Vielen Dank!!!

SUSHI hat gesagt…

Hallo,

habe mich nun auch - Dank dieser zufällig gefundenen und sooooo ausführlichen Anleitung - getraut und habe diese Anleitung befolgt.
War schon drauf und dran das Paket zurück gehen zu lassen nachdem ich mich so über die GDSK aufgeregt hatte.
Ohne diese Anleitung hätte ich es definitv gemacht denn ich hatte es bereits 30 min ohne Plan versucht.....stand wie ein Ochse vor dem Berg.

Was mich jetzt nur noch irritiert ist der Abschluss bei der Internetverzollung:

" Drucken Sie die Zollanmeldung bitte aus und unterschreiben Sie die Anmeldung bitte an der vorgesehenen Stelle.
Die von Ihnen unterschriebene Zollanmeldung sowie die weiteren erforderlichen Anlagen und Unterlagen
legen Sie bitte Ihrem zuständigen Zollamt innerhalb von 30 Tagen zur Entgegennahme vor.
Bitte beachten Sie:
Ihre Internet Zollanmeldung ATLAS / Einfuhr ist hiermit abgeschlossen."

Hier wird geschrieben ich soll es dem Zoll senden und nicht der GDSK. Aber auf der Zollseite steht nun ich soll es meinem zuständigen Zollamt vorlegen? Was mach ich denn nun? Wird das Paket nun an mein Zollamt weiter geleitet? Verzollt? Unverzollt? Was mach ich nun mit der GDSK?

Trotz ausführlicher Anleitung am Ende doch etwas planlos....das kann auch nur mir passieren

Abel hat gesagt…

weiß ich nicht erwarten, dass ich gehen, wenn bestanden, dafür wird mir ein Vergnügen seinbeats studio

Anonym hat gesagt…

Vielen vielen Dank! Dank diesem Artikel musste ich auch keinen einzigen Cent an die GDSK abdrücken! Es hat alles reibungslos geklappt! Ich bin SO erleichtert!

Unknown hat gesagt…

Hallo, habe , leider diese Blog zu spät gefunden. Bin auch in die Falle von Abzocker GDSK getappt. Fast ein Monat Wartezeit, und zum Schluß 22€ Bearbeitungsgebühren+12€ Lagerungskosten. Und so was heißt "schnellkurier Dienst"! Bin sauer !

Micha hat gesagt…

Einfach nur Abzocke..
Die GDSK verlangte für die Einlagerung unter dem Vorwand, dass nicht alle Daten stimmen würden, die ich zugesandt habe (Hinhaltetaktik zur Finanzierung des Weihnachtsgeldes) über 70 Euro Einlagerungskosten.
Die Gebühren für den Versand und die Verzollung beliefen sich auf über 200€ bei einem Warenwert von 95 Euro!!!
Die Warte Zeit lag bei fast 4 Wochen... und das sollen Schnellkuriere sein!!!
Nie wieder!

Unknown hat gesagt…

Hallo.

2 Fragen:

1. Warum sendet mir der Zoll in Frankfurt nicht selbst eine Nachricht?
2. Welches Vertragsverhältnis hat GDSK mit den Zollbehörden?

Ich vermute mal das der Zoll mir selbst eine Nachricht senden würde wenn er nicht ein Dienstleistungsverhältnis mit GDSK hat.. In Essen hat der Zoll er es jedenfalls gemacht.
Gibt es keinen Dienstleistungsauftrag - welches Recht hat eine GmbH staatliche Gewalt auszuüben und meine Post wegen Verzollung aufzuhalten ?

Unknown hat gesagt…

Also die GdSK ist eine parasitäre Abzock-Logistikfirma, keine Frage.
Aber wie hoch der eigene Invest an Lebenszeit ist bzw. wieviel es einem wert ist, ca. 2 Stunden seines Lebens für so einen Papierscheiß zu verschwenden.. IZA machen und ausdrucken, Rechnungen heraussuchen und ausdrucken, Begleitschreiben formulieren, Briefumschlag vorbereiten, zu Post bringen, GdSK (per Mail) über Selbstverzollung informieren... das muss jeder selber wissen, doch man sollte es vielleicht auch mal hinterfragen.

jen.eg hat gesagt…

Hallo,
vielen Dank für die Anleitung.
Ich habe auch eine Selbstverzollung durchgeführt. Dank der Anleitung lief alles reibungslos. GDSK Service Mitarbeiter waren auch sehr freundlich und hilfsbereit. Ich habe nichts bezahlen müssen und, da ich beruflich in Frankfurt war, konnte ich das Paket selbst abholen. Allerdings hat das bei GDSK einige Anrufe gekostet, weil die Ware normalerweise bei der Freigabe durch den Zoll sofort an der Zulieferer geht. Aber ich war froh über die Selbstabholung.
Man kann sich aber schon fragen, warum man von einer nicht-staatlich Firma informiert wird, daß man etwas zu verzollen hat. Schließlich zahlt man ja auch die Einfuhrsteuer.