Mittwoch, 10. Dezember 2008

Achtung - neue Verpackungsverordnung (VerpackV) - auch kleine Händler z.b über Ebay müssen sich lizensieren lassen !


Pressemitteilung


Achtung - wichtig für alle Versender, auch kleinst-gewerbetreibende Händler bei Ebay. Ab 01.01.2009 müssen Sie Ihre Versandverpackungen über ein Duales System lizensieren lassen, sonst drohen Ihnen eine Menge Ärger und Kosten.
Alle gewerblichen Versender, die Verkaufsverpackungen zuerst mit Ware befüllen, die später in ihrem Namen an „Endkunden“ versendet werden, müssen sich nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) ab 01.01.2009 über ein Duales System lizensieren lassen. Dies betrifft alle Waren, die im Namen der Versender an Endkunden versandt werden, auch wenn ein Dienstleister die Waren für sie versendet. Es gibt hier keine Mindestmengen. Vorsicht, wenn sie als „privater Verkäufer“ bei Ebay wiederholt Waren mit „Gewinnerzielungsabsicht“ verkaufen, sind sie nach dem Gesetz auch ein gewerblicher Anbieter.
Lizensiert werden müssen alle Verpackungsmittel, die beim „privaten Endkunden“ anfallen und nicht vom Vorlieferanten bereits lizensiert sind. Zu Verpackungen gehört alles, was beim Endkunden anfällt und nicht zur eigentlichen Ware gehört (Umschläge, Luftpolstertaschen, Kartons, Polsterfolie, Kunststoffverpackungen …).

Wenn Sie von Ihrem Lieferanten/ Hersteller Waren erhalten, die bereits eingepackt / eingeschweißt sind, lassen Sie sich bestätigen, ob die Verpackungen bereits vorlizensiert sind (früher Grüner Punkt). Ab 2009 besteht keine Kennzeichnungspflicht mehr. Ist diesem Fall brauchen Sie nur Ihre Versandverpackung lizensieren zu lassen – dies ist dann aufgrund des geringeren Gewichtaufkommens für Sie meist günstiger.
Achtung bei Ware, die nicht aus Deutschland stammt. Bei importierter Ware muss meistens die Umverpackung (auch aus der EG, Schweiz), wenn sie an den Endkunden versandt wird, mit lizensiert werden.
Soweit wir informiert sind, stimmt das im Internet kursierende Gerücht, es gibt vorlizensierte Versandverpackungen (Umschläge, Kartons usw.) zu kaufen, nicht!! In der aktuellen Auslegung vom Ausschuss für Produktverantwortung APV, Okt. 2008 ist nach Verpackungsverordnung geregelt, dass alle Versandverpackungen als Verkaufsverpackungen und nicht als „Serviceverpackungen“ eingestuft werden. Somit können die Lizenzierungspflichten nicht auf den Verpackungslieferanten oder den Hersteller übertragen werden.
Wenn Ihnen jemand vorlizensierte Verpackungen anbietet, seien Sie vorsichtig, nach unserem Wissen ist dies nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich!!
Eine Änderung dieses Gesetzes oder eine Abschaffung ist in nächster Zeit nicht zu erwarten. Es ist daher dringend anzuraten, die eigenen Verkaufs/Versandverpackungen zu lizensieren, wer unlizenzierte Verpackungen in den Umlauf bringt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Desweiteren ist auch hier mit Abmahnungen von Mitbewerbern und „cleveren“ Anwälten zu rechnen.

Der Preis für die Lizensierung richtet sich nach dem Gewicht und der Art des anfallenden Verpackungsmülls, den Sie als Versender in dem Umlauf bringen.
Aber geraten Sie jetzt nicht in Panik, ganz so schlimm und teuer ist es nun auch wieder nicht. Unsere Recherche ergab, bereits ab 20,- Euro netto pro Jahr gibt es die Möglichkeit für Kleinstversender, Ihre Beteiligungspflichten an Rücknahmesystemen zu erfüllen (Rechtslage ab dem 01.01.2009), indem sie sich für ein Duales System lizensieren lassen. Verschiedene Firmen bieten diesen Anschluss an Endsorgungssystem an.
– Google hilft hier weiter.
Bei der IHK sind anerkannte duale Systeme gelistet.
http://www.ihk-ve-register.de/inhalt/duale_systeme/index.jsp
Für Kleinversender kann es aber günstiger sein sich über einen Vermittler z.B Verpackungshersteller für das duale System registrieren zu lassen.

Wir haben uns bemüht, alle Fakten nach dem heutigen Kenntnisstand zusammenzutragen.
Alle Angaben sind unter Ausschluss jeglicher Gewähr.
© JV 2008

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