Mittwoch, 11. Juni 2008

ASIENWARE ÜBER EBAY AUS ASIEN EINGEKAUFT

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Schnäppcheneinkauf oder Reinfall ?

Es war schon eine große Überraschung, als wir in der Redaktion auf den Gedanken kamen, Testeinkäufe über Ebay zu tätigen, um herauszufinden, auf welchen abenteuerlichen Wegen die Produkte nach Deutschland kommen und in welcher Verfassung sie sich befinden. Für unsere Testeinkäufe suchten wir uns mehrere Anbieter aus Asien heraus, die mindestens 98% positive Bewertungen hatten. Die Produktpalette war querbeet: angefangen von 1€-Klimbim bis zu höherwertigem Entertainment-Equipment. Durch die Bank weg wurden die Angebote nach Ebay-Richtlinien hochwertig präsentiert. Schnell fiel uns auf, dass viele Anbieter die gleichen Waren nach Europa verkaufen. Hierbei stechen besonders hervor: ein MP3-Player-Nachbau im Apple-Design und neuerdings Nachbauten des I-Phones, die unter dem Namen Hi-Phone angeboten werden. Wir suchten uns also die Artikel aus. Mit 3 Klicks hatten wir sie gekauft und schon waren wir bei der Zahlungsaufforderung. Diese ging über einen vorhandenen Paypal-Account problemlos über die Bühne. Fast alle Asienanbieter verlangen für die Zahlung einen bestätigten Paypal-Account. Leider bietet Paypal bei Auslandseinkäufen nicht die von Ebay beworbene Käuferschutzversicherung an. Gab es also Probleme mit einem Produkt, mussten wir uns mit dem Anbieter der Waren selbst auseinandersetzen. Oft werden die Produkte in einem sehr niedrigen Preissegment angeboten, durch die höhere Versandkostenpauschale jedoch sind die Produkte kein Schnäppchen mehr. Je nach Artikel variierte die Versandkostenpauschale eines Produktes von 6 € bis zu 50 €. Dass über die Versandkostenpauschale die Artikel mit subventioniert werden, möchte ich hier nur am Rande erwähnen. Nach 3 Bestätigungsmails über den Kauf und den Empfang von Ebay wurden in der Regel die Artikel vom Anbieter schnell auf die Reise nach Europa verschickt. Durch DHL-Express konnte die Ware zum Teil schon 3 Tage später in Frankfurt zur Zollabfertigung angeliefert worden sein. Leider hatten wir öfter das Pech, dass die Ware Freitagmittag in Frankfurt ankam und dort vom Zoll unbearbeitet bis Montag liegen blieb. Demnach benötigten wir selbst bei DHL-Express 7 Tage, um die Ware in unseren Händen halten zu können. Je nach Artikel berechnet der Zoll 1-10% des Warenwertes als Zollgebühr zuzüglich 19% Einfuhr-Umsatzsteuer des bezahlten Betrages, wobei die Versandkosten mit einberechnet werden.

Unter diesem Aspekt verteuerte sich das Produkt je nach Preis schon mal um 30 Prozent des in Asien bezahlten Betrages. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass der Zoll Waren, die aus dem Ausland importiert werden, bis zu einem Wert von 22 € zolltechnisch gesehen finanziell unbehandelt einführen lässt. Dabei ist zu beachten, dass dieser Freibetrag lediglich für Produkte besteht, die von einem Händler im Ausland erworben werden. Ich muss gestehen, bei diesem geringen Freibetrag könnten Schnäppchenjägern die Gebühren für Einfuhr-Umsatzsteuer und Zoll schnell zum Hindernis werden. Manche Waren ließen wir uns mit dem EMS-Versand zukommen, wobei die Ware 10-14 Tage von Asien unterwegs nach Deutschland war. Insgesamt haben wir 40 Artikel erworben. Zum Transport können wir weiter berichten, dass alle Waren gut verpackt und ohne Beschädigung in Deutschland angekommen sind. Kein einziger Artikel ging verloren oder ist nicht geliefert worden. Das spricht für die Ebay-Asienanbieter. Zur Warenqualität mussten wir feststellen, dass wir bekamen, was wir bezahlten, will heißen: Billige Produkte waren auch billig verarbeitet. Jedoch ist die Qualität der Artikel nicht immer der angeführten Beschreibung gerecht geworden. Nun zu dem weniger erfreulichen Erfahrungsteil unseres Testeinkauf-Abenteuers: Leider wurden auf der Ebay-Plattform MP3-Player mit einer Speicherkapazität von 8 GB beworben, die allerdings diese beschriebene Speicherkapazität nicht enthielten. Sie wurde zwar von Windwos XP mit 8 GB angezeigt, aber tatsächlich stellten wir bei unserer differenzierten Untersuchung der MP3-Player fest, dass nur Flash-Bausteine mit einer Speicherkapazität von 2 GB im Player eingelötet waren. Bildlich gesprochen tanken wir an der Tankstelle 60 Liter Diesel und bezahlen selbstverständlich dafür. Auf der Zapfsäule erscheint auch die getankte Gesamtliterangabe. Bei einer Kontrolle stellen wir jedoch fest, dass sich nur 20 Liter im Tank befinden. Wie würden wir uns in diesem Fall verhalten? Hier ist also Vorsicht geboten! Nach diesem erstaunlichen Fund haben wir die Pressestelle von Ebay mit dem bestehenden Konflikt konfrontiert. Ebay versprach uns, durch die Pressesprecherin Frau Maike Fuest der Sache nachzugehen und uns über den Ausgang zu informieren. Leider jedoch hat sich Ebay bei uns bis heute nicht gemeldet, um uns mitzuteilen, wie Ebay sich in dieser Angelegenheit verhält.

Dazu wäre ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ganz interessant (AZ: iZR73/05 vom 30. April diesen Jahres). Der Bundesgerichtshof erklärt hier ausdrücklich: „Auch wenn das Auktionshaus nicht Anbieter von gefälschten Produkten ist, ist das Internetauktionshaus dazu verpflichtet, technisch machbare und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit erst gar nicht gefälschte Ware auf der Plattform verkauft werden kann.“ Der BGH fügt seinem Urteil hinzu, dass das Auktionshaus unverzüglich Plagiatsangebote sperren sollte, sobald das Auktionshaus auf derartige Angebote hingewiesen wurde. Im vorliegen Fall handelte es sich um Verletzungen von Markenrechten, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten der Marke Rolex (Uhren) ergaben.

In unserem recherchierten Fall kam es noch schlimmer: Der Verkäufer der gefälschten MP3-Player wurde von uns darüber informiert, dass er gefälschte Ware verkauft. Er aber hat den Kauf nicht eingestellt und bietet weiterhin gefälschte MP3-Player an. Außerdem wurden die Player mit einem Marken-NAND-Flash-Baustein der Marke Samsung angeboten. Wir jedoch mussten nach eingehender Überprüfung feststellen, dass keine Markenbausteine von Samsung in dem Player eingebaut waren. Ausdrücklich möchte ich den Verkäufer erwähnen: „Sumatara“ treibt also nach wie vor sein Unwesen auf Ebay. Doch wie alle Dinge hat auch diese Münze 2 Seiten. Ein anderer Verkäufer, der ebenfalls, vermutlich ohne sein Wissen, von seinem Lieferanten getäuscht worden ist, hat nach unserem Hinweis auf die Fälschung seiner angebotenen MP3-Player sein gesamtes Angebot auf Ebay gelöscht. Mit original Samsung NAND-Chip und original Philips Radio-Chip hatte er seine Ware beworben und immerhin zu diesem Zeitpunkt schon 14120 erfolgreiche Transaktionen durchgeführt! Soviel Offenheit und Transparenz hätte ich hier nicht erwartet! „Buy4less_uk“ ist deshalb von uns absolut zu empfehlen. Um dem Leser eine Orientierung zu geben, führen wir hier die von uns getesteten Anbieter für Asienware auf.

- „useek“

mit:

5424


Transaktionen

- „v-mall88“

mit:

8368


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- „wuchuuu“

mit:

2297


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- „lunio11“

mit:

140


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- „ubidbid“

mit:

6775


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- „itstore07“

mit:

6115


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- „jasmine_chine“

mit:

277


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- „applebigpie“

mit:

900


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- „buy4less_uk“

mit:

14120


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- „sumatara“

mit:

9196


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Fazit unseres Tests: Wo Licht ist, ist auch Schatten. Wer ein Schnäppchen machen will, kann genauso gut bei einem deutschen Ebay-Anbieter dasselbe Produkt erwerben. Jeder Käufer hat in Deutschland die Möglichkeit das Fernabsatzgesetz in Anspruch zu nehmen, er kann also die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung zurücksenden. Dadurch werden die gegenseitig erbrachten Leistungen zurückgewährt. Auch sollten wir die 2 Jahre Gewährleistung auf in Deutschland erworbene Produkte nicht außer Acht lassen. Denn selbstverständlich werden diese von Waren-Anbietern aus Asien bei Ebay nicht angeboten. Wer jedoch gerne Abenteuerlust verspürt und der englischen Sprache mächtig ist, kann sicherlich die eine oder andere Schnäppchen-Ware von Ebay-Asienanbietern erwerben, bevor sie in Deutschland am Markt erhältlich ist.






* Am 12.06.2008 hat sich Frau Fuest, von der Pressestelle Ebay, zu unserer schriftlichen Anfrage telefonisch geäußert, die ich hier sinngemäß zusammenfasse:
Erste Schritte sind gegen den/die Verkäufer unternommen.
Schriftlich und inhaltlich kann ich mich nicht konkret zu den eingeleiteten Maßnahmen äußern.
Ebay verfügt aber über verschiedene Maßnahmen um auf einen auffälligen Verkäufer zu reagieren. Dazu gehören:
Die Möglichkeit das Handelsvolumen zu beschränken.
Die Angebote des Kunden in der Suche von Ebay an das Ende der angezeigten Artikel zu setzen.
Der Verkäufer kann dazu gezwungen werden Paypal als eine mögliche Zahlungsmethode anzubieten.
Außerdem kann, als letzte Maßnahme, der Account natürlich gekündigt werden.
Ebay wird erst durch negative Bewertungen und/oder Beschwerden/Informationen von Kunden aufmerksam und tritt in Aktion.
Ebay recherchiert nicht selber aktiv nach *schwarzen Schafen*.
Der Ebaykäuferschutz tritt auch bei Überseetransaktionen, die über Paypal abgewickelt werden in Kraft.“

** Unser Kommentar dazu: Wir finden, dass wir unerwartet lange auf eine Antwort warten mussten, die man uns dann auch nur mündlich geben wollte. Die Änderung eines Accounts die tatsächlich durch Maßnahmen von Ebay vollzogen wurde, ist somit für uns nicht nachprüfbar. Die Frage bleibt offen in wie weit ein potentieller Käufer schon durch die Plattform „Ebay“ bei einem Einkauf in Übersee geschützt ist. Die Rechtsabteilung von Ebay recherchiert selber nicht aktiv gegen „schwarze Schafe“. Ebay greift nur aufgrund von schlechten Bewertungen oder bei direkten Informationen/Beschwerden von Kunden ein. Da der „normale“ Käuferschutz bei Ebay nicht mehr existiert, raten wir jedem solche Transaktionen über Paypal abzuwickeln. Nur bei dieser Zahlungsweise haben Sie einen Käuferschutz und können sich im Schadensfall an Ebay wenden.


© Bodhi + A.Wolff 2008

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